Detailtiefe der Darstellung technisch-organisatorischer Maßnahmen

2020-02-04T16:04:30+01:00

Aktuell im ITRB – Dressel, 29.11.2019, 279Detailtiefe der Darstellung technisch-organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO in der betrieblichen DatenschutzdokumentationMit Inkrafttreten der DSGVO am 25.5.2016 fand im Datenschutzrecht ein Paradigmenwechsel statt, der in mehrfacher Hinsicht geänderte Anforderungen an die Datenschutz-Compliance und damit erforderliche Anpassungen für die betriebliche Datenschutzaufbau- und -ablauforganisation insb. auch im Bereich der Datenschutzdokumentation mit sich brachte. Neben der unmittelbaren Wirkung der gemeinschaftsrechtlichen Datenschutzregelungen in sämtlichen Mitgliedstaaten und den drastisch erhöhten potentiellen gemeinschaftsrechtlichen Bußgeldsanktionen bei Datenschutzverletzungen beschäftigte die mit der DSGVO Umsetzung befassten Unternehmen und deren Verantwortliche vor allem auch die Frage, was das mit der DSGVO neu eingeführte [...]

Detailtiefe der Darstellung technisch-organisatorischer Maßnahmen2020-02-04T16:04:30+01:00

Krankenschein per WhatsApp ist auch bei Erkältung rechtswidrig

2020-02-04T16:04:37+01:00

LG Hamburg 3.9.2019, 406 HK O 56/19 u.a. Krankenschein per WhatsApp ist auch bei Erkältung rechtswidrig. Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose (hier u.a per WhatsApp) verstößt - auch nur bei leichteren Erkrankungen wie Erkältungen - gegen die ärztliche Sorgfalt. Auch die für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wichtige Schwere der Erkrankung kann ohne unmittelbaren persönlichen Eindruck nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Daran ändert es auch nichts, dass herkömmliche, mit persönlichem Kontakt zum Patienten ausgestellte Krankschreibungen in einer mehr oder minder großen Zahl von Fällen nicht der ärztlichen Sorgfalt entsprechen. Mehr lesen

Krankenschein per WhatsApp ist auch bei Erkältung rechtswidrig2020-02-04T16:04:37+01:00
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