Amazon-Marketplace:

2020-04-07T15:29:27+02:00

EuGH v. 2.4.2020 - C-567/18 Bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon ist keine Markenrechtsverletzung Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen des Online-Marktplatzes "Amazon-Marketplace" stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein Unternehmen, das Waren für einen Drittanbieter ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung lagert, benutzt die Marke nicht selbst, wenn es nicht wie der Verkäufer das Ziel verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Mehr lesen

Amazon-Marketplace:2020-04-07T15:29:27+02:00

Nutzung von E-Mails, Cloud- und Messengerdiensten durch Rechtsanwälte

2020-04-07T15:31:40+02:00

Aktuell im ITRB – Härting/Schreiber, ITRB 2020, 95 Nutzung von E-Mails, Cloud- und Messengerdiensten durch Rechtsanwälte unter Beachtung des Berufs- und Datenschutzrechts Der Beitrag erläutert die berufs- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die E‑Mail-Kommunikation und die Nutzung von Cloud- und Messengerdiensten wie WhatsApp durch Rechtsanwälte, die den vom Mandanten favorisierten Kommunikationsweg gewährleisten sollten, ohne die Datensicherheit aus dem Auge zu verlieren. Mehr lesen

Nutzung von E-Mails, Cloud- und Messengerdiensten durch Rechtsanwälte2020-04-07T15:31:40+02:00
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