Bei unbefugter Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein
R2022-01-21T16:01:18+01:00Schleswig-Holsteinisches OVG v. 25.11.2021 - 4 LB 20/13 Bei unbefugter Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein In Fällen, in denen eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, die sie an eine dritte Person weitergibt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Mehr lesen