Herabwürdigende Äußerungen bei Facebook kein Verstoß gegen Kontaktaufnahmeverbot
R2022-02-14T11:22:51+01:00OLG Frankfurt a.M. v. 17.12.2021 - 6 WF 147/21 Herabwürdigende Äußerungen bei Facebook kein Verstoß gegen Kontaktaufnahmeverbot Herabwürdigende Äußerungen über den Inhaber eines Vollstreckungstitels in einem Facebook-Account stellen keine Verstöße gegen ein Kontaktaufnahmeverbot i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GewSchG dar, die mit Ordnungsmitteln sanktioniert werden können. Die Äußerung, es dem Inhaber eines Vollstreckungstitels „gewaltig heimzuzahlen“, stellt keine Drohung i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GewSchG dar und kann ebenfalls nicht mit Ordnungsmitteln belegt werden. Mehr lesen