§ 548a BGB – neue Regelung zur Miete digitaler Produkte

2022-08-05T14:11:27+02:00

Aktuell im ITRB – (Redeker, ITRB 2022, 187) § 548a BGB - neue Regelung zur Miete digitaler Produkte - Bedeutung, Geltungsbereich, Anwendungsbeispiele Von vielen zunächst unbemerkt hat der Gesetzgeber im Rahmen der Einführung verbraucherrechtlicher Regelungen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen auch einen neuen § 548a BGB in das BGB eingefügt, nach dem für Mietverträge über digitale Produkte die Regelungen des Sachmietrechts analog gelten. Der Beitrag analysiert in einem ersten Teil, welche Bedeutung diese Neuregelung hat und warum sie für alle Verträge und nicht nur für Verbraucherverträge gilt. In einem zweiten Teil stellt er dar, welche konkreten Regeln aus [...]

§ 548a BGB – neue Regelung zur Miete digitaler Produkte2022-08-05T14:11:27+02:00

Der auf einen bekannten Sprachassistenten lautende Vorname eines Mädchens darf geändert werden

2022-08-05T14:15:43+02:00

VG Göttingen v. 21.6.2022 - 4 A 79/21 Der auf einen bekannten Sprachassistenten lautende Vorname eines Mädchens darf geändert werden Eine qualifizierte Signatur, die sich auf den gesamten Inhalt einer über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereichten Nachricht einschließlich der darin enthaltenen Dateien bezieht, genügt den Anforderungen des § 2 Abs. 2a Nr. 1 BGH/BPatGERVV. § 4 Abs. 2 ERVV ist im Anwendungsbereich der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim BGH und BPatG (BGH/BPatGERVV) nicht anwendbar. Mehr lesen

Der auf einen bekannten Sprachassistenten lautende Vorname eines Mädchens darf geändert werden2022-08-05T14:15:43+02:00
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