Aktuell im ITRB – (Redeker, ITRB 2022, 187)
§ 548a BGB – neue Regelung zur Miete digitaler Produkte – Bedeutung, Geltungsbereich, Anwendungsbeispiele
Von vielen zunächst unbemerkt hat der Gesetzgeber im Rahmen der Einführung verbraucherrechtlicher Regelungen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen auch einen neuen § 548a BGB in das BGB eingefügt, nach dem für Mietverträge über digitale Produkte die Regelungen des Sachmietrechts analog gelten. Der Beitrag analysiert in einem ersten Teil, welche Bedeutung diese Neuregelung hat und warum sie für alle Verträge und nicht nur für Verbraucherverträge gilt. In einem zweiten Teil stellt er dar, welche konkreten Regeln aus dem Sachmietrecht auf Mietverträge über digitale Produkte Anwendung finden. Der letzte Teil zeigt anhand von Beispielen, welche Vertragsbeziehungen dem § 548a BGB unterfallen.