OLG Frankfurt a.M. v. 11.5.2021, 16 W 8/21

Ab wann darf man von einem „riesigen Shitstorm“ sprechen?

Bei dem Begriff „Shitstorm“ handelt es sich nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers um einen Sturm der Entrüstung. Nur wenige negative Stellungnahmen reichen indes nicht aus, um sie als „riesigen Shitstorm“ zusammenzufassen.

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