EuGH v. 3.12.2020 – C-62/19

App zur Kontaktaufnahme zwischen Taxikunden und Taxifahrern

Eine Dienstleistung, die Taxikunden und Taxifahrer mittels einer elektronischen Anwendung unmittelbar miteinander in Kontakt bringt, stellt einen Dienst der Informationsgesellschaft dar, sofern sie nicht integraler Bestandteil einer hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung bestehenden Gesamtdienstleistung ist.

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