BGH v. 11.3.2025 – VI ZB 79/23

BGH v. 11.3.2025 – VI ZB 79/23

Arbeitgeberbewertungsplattform: Zur Auskunftserteilung über Nutzerdaten nach § 21 Abs. 2 TDDDG

Gem. § 21 Abs. 2 TDDDG setzen die Gestattung der Auskunftserteilung und die korrespondierende Verpflichtung zur Auskunft über die Bestandsdaten eines Nutzers – sofern nicht audiovisuelle Inhalte betroffen sind – voraus, dass der beanstandete Inhalt den Tatbestand einer der in der Bestimmung genannten Strafvorschriften erfüllt. Ist die beanstandete Äußerung als Werturteil zu qualifizieren, scheidet eine Verwirklichung der Tatbestände der §§ 186, 187 StGB aus. Im Zweifel ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes davon auszugehen, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt.

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