BGH: Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung bei „Hassrede“ unwirksam
Der BGH hat mit U. v. 29.7.2021 – III ZR 179/20 (MMR wird die Entscheidung demnächst m. Anm. Bafteh/van Hattem veröffentlichen) und III ZR 192/20 – entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook v. 19.4.2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und zur Kontensperrung bei Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards unwirksam sind. Zur Wahrung der Angemessenheit der entsprechenden Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte müsse in den Geschäftsbedingungen zumindest vorgesehen sein, dass die betroffenen Nutzer*innen über die Entfernung eines Beitrags nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung ihres Nutzerkontos vorab informiert würden, ihnen der Grund dafür mitgeteilt und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung eingeräumt würde, an die sich eine Neubescheidung anschließt.