MMR-Aktuell 2022, 449296

BGH: Wirksame Einwilligung in eine Inbox-Werbung – Inbox-Werbung II

Der BGH (Urt. v. 13.1.2022 – I ZR 25/19; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) hat zur Inbox-Werbung entschieden, dass Werbung im Mail-Eingangs-Ordner eines kostenlosen E-Mail-Providers (Inbox Advertising) ohne die ausdrückliche Zustimmung des Users wettbewerbswidrig ist. Eine Erlaubnis ergibt sich auch nicht aus der pauschalen Zustimmung, Werbeeinblendungen zu erhalten, um kein Entgelt für die Nutzung des E-Mail-Dienstes zahlen zu müssen.

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