BGH: Wirksamer Zugang im Eingangsserver
Der BGH hat (U. v. 14.5.2020 – X ZR 119/18; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) seine Rspr. zum beA fortgesetzt und festgestellt, dass es für den rechtzeitigen Zugang genügt, dass eine Berufungsbegründung auf den Eingangsserver gelangt war – auch wenn ein Umlaut die Weiterleitung ins Postfach verhinderte.
Bei Einreichung einer Berufungsbegründung bedienten sich die Anwälte des beA. Die Übermittlung verlief ohne Probleme und das System bestätigte den Eingang. Tatsächlich wurde das Dokument auf dem „Empfänger-Intermediär der IT Baden-Württemberg im EGVP-Netzwerk”, dem Empfangssystem des BGH, gespeichert. Dort endete die Übermittlung mit einer Fehlermeldung – eine Übermittlung an das Postfach scheiterte. Grund war wahrscheinlich die Verwendung eines Umlauts oder anderer Sonderzeichen. Mehr lesen