Verlag Dr. Otto Schmidt / Bundeskartellamt PM / 7.2.2019

Bundeskartellamt: Facebook darf Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen nicht zusammenführen

Das Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Es hat Facebook insbesondere die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt.

Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden. Mehr lesen