Roth-Neuschild, Cloud-Switching nach dem Data Act
Der EU Data Act will dem Cloud-Lock-in bei Datenverarbeitungsdiensten entgegenwirken. Der Kunde soll ohne unangemessene Erschwernisse und Datenübertragungskosten von einem Datenverarbeitungsdienst unter Wahrung eines Mindestumfangs von Dienstfunktionen – und ohne dass es zu Ausfallzeiten kommt – zu einem anderen Anbieter wechseln können. Der Verordnungstext lässt für dieses Unterfangen viele Fragen offen, die in der Folge adressiert werden. Fazit ist, dass die Anbieter nicht umhinkommen, sich mit den vertraglichen und technischen Bedingungen des Cloud-Switchings intensiv auseinanderzusetzen.











