Datenschutzbehörde Österreich: Bank darf nicht alle Kundenanrufe dauerhaft speichern
Die Datenschutzbehörde Österreich (Newsletter 1/2022) hat einer Beschwerde eines Bankkunden gegen die dauerhafte Speicherung sämtlicher Anrufe durch eine Bank stattgegeben (Az. 2020-0.591.897 (D124.422)).
Der Kunde sah sich durch die Aufzeichnung seines Kundenanrufs (ohne Opt-out-Option) durch eine Bank in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung verletzt. Diese Aufzeichnungen betrafen alle Kundenhotlines und die Festnetznummern aller Filialen der Bank, ausgenommen waren jedoch persönliche (Mobilfunk-)Rufnummern einzelner Kundenbetreuer.