Aktuell im ITRB – Keppeler/Schneider/Nickel, ITRB 2024, 180

Der „Dateninhaber“ im Data Act – faktische Datenherrschaft als Ausweg aus der Definitionsmisere des Art. 2 Nr. 13 DA

Nach wie vor besteht kein einheitliches Begriffsverständnis des „Dateninhabers“ gem. Art. 2 Nr. 13 DA als zentralem Akteur der datenrechtlichen Regulierung, da der gesetzgeberischen Definition ein Zirkelschluss immanent ist. Der vorliegende Beitrag untersucht insoweit die einzelnen Definitionsmerkmale des Art. 2 Nr. 13 DA und bewertet den bisherigen Meinungsstand. Sodann stellt er das Erfordernis einer „faktischen Datenherrschaft“ des Dateninhabers dar und gibt einen Ausblick auf das zukünftige Begriffsverständnis.

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