Aktuell im ITRB – (Stiemerling, ITRB 2022, 64)

Die technische Perspektive zum neuen Produktmangelbegriff in § 327e BGB für digitale Produkte

§ 3 27e BGB regelt den Begriff des „Produktmangels“ im Rahmen von Verbraucherverträgen über digitale Produkte als Teil der Umsetzung der EU‑Richtlinie 2019/770 zur Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen. Aus technischer Sicht stellen die dort aufgeführten Regelungen eine Konkretisierung der vorherigen Mangelbegriffe aus dem Kauf‑, Miet- und Werkvertragsrecht dar. Dieser Beitrag analysiert zunächst die sich aus dieser Gleichsetzung ergebenden Herausforderungen bei der forensischen Begutachtung im Streitfall. Anschließend werden die Konsequenzen bewertet, die sich aus den einzelnen Konkretisierungen von Anforderungen an digitale Produkte ergeben.

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