EuGH, C-474/24: Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.9.2025
Dopingverstöße: Generelle Veröffentlichung des Namens jedes betroffenen Berufssportlers verstößt gegen Unionsrecht
Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen Anti-Doping-Regeln verstoßen hat, im Internet verstößt gegen das Unionsrecht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, die besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu berücksichtigen.











