OLG Düsseldorf v. 26.9.2024 – I-20 U 35/24
Einseitiges Änderungsrecht in AGB von Telekommunikationsdienstleistern? Vorlage an EuGH
Das OLG Düsseldorf hat ein Berufungsverfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen einen großen Telekommunikationsanbieter zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH ausgesetzt. Gegenstand der Berufung ist eine Klausel in den AGB der Beklagten. Hierin behält sie sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Kern der Vorlage ist die Frage, ob die Regelung dem Unternehmer ein einseitiges Änderungsrecht gewährt oder ob sie lediglich die Rechtsfolgen eines anderweitig geregelten Änderungsrechts normiert.
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