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Der 9. Münchner Fachanwaltstag IT-Recht macht Manches neu!

Wir wechseln die Räume. Der bisherige Veranstaltungsraum wurde an einen neuen Betreiber vergeben und völlig neu gestaltet. Für den IT-Fachanwaltstag erscheint er uns nicht mehr geeignet. Wir haben mehrere tolle Optionen und werden den Ort bekanntgeben, sobald wir uns entschieden haben.

 

Call for papers

Sie könnten einen interessanten Vortrag halten, der unsere Veranstaltung bereichert? Schicken Sie uns doch Ihren Themenvorschlag an info@it-fachanwaltstage.de . Wir entscheiden kurzfristig, ob wir Ihr Thema für die Veranstaltung aufnehmen wollen. In diesem Fall müssten Sie einen Vortrag (zwischen 20 und 45 Minuten) halten und uns eine Präsentation liefern. Sie wären zudem von der Teilnahmegebühr befreit.

 

Geballte Fortbildung

Der 9te Münchner Fachanwaltstag für IT-Recht findet in diesem Jahr wieder im Umfeld des Bayerischen IT-Rechtstages (17. Oktober 2019 – gesonderte Anmeldung erforderlich) statt. Kolleginnen und Kollegen, die am Mittwoch zum Fachanwaltstag nach München kommen, haben so die Gelegenheit, am Mittwoch den Fachanwaltstag und am Donnerstag den Bayerischen IT-Rechtstag zusammenhängend zu besuchen.

Teilnehmer am Münchner Fachanwaltstag IT-Recht erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über voraussichtlich ca. 7,0 Zeitstunden gemäß § 15 FAO.

 

Anmeldung und Rechnungsadresse

In den vergangen Jahren mussten wir häufig bereits ausgestellte Rechnungen stornieren und an eine neue Adresse ausstellen, welche die Teilnehmer zuvor nicht angegeben hatten. Dies ist eine deutliche Mehrarbeit. Sie finden nunmehr in der Anmeldung auch die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsadresse anzugeben. Bitte verwenden Sie diese, wenn die Rechnung nicht unmittelbar an Sie adressiert werden soll. Wir werden die Rechnung an Sie persönlich oder an eine entsprechend angegebene abweichende Rechnungsadresse stellen. Bei späteren Änderungen sehen wir uns leider gezwungen, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- pro Rechnung zu erheben.

 

Kosten

Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 250,-. Für Mitglieder der DGRI, des DAV oder der Arbeitsgemeinschaft IT im DAV – davit – beträgt die Teilnahmegebühr EUR 210,-. Bitte geben Sie hierzu Ihre Mitgliedschaft und Mitgliedsnummer an (eine reicht). Die Durchführung der Veranstaltung durch den Verein ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 22 UStG.

 

Abendveranstaltung

Der IT-Fachanwaltstag wird in 2019 keine eigenständige Abendveranstaltung anbieten.

 

Für wen?

Die Veranstaltung richtet sich an IT-Fachanwälte oder Lehrgangsteilnehmer mit Interesse und Erfahrung im IT-Recht. Ziel der Fortbildungsveranstaltung ist die Wissensvermittlung aus der Praxis für die Praxis. Direkter Erfahrungsaustausch und intensive Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht. Seminarunterlagen, Skripte, Präsentationen, etc. werden ausschließlich elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt. Den Link zum Download der Vorträge erhalten Teilnehmer eine Woche vor der Veranstaltung mitgeteilt.


Die Idee

Der „Münchner Fachanwaltstag IT-Recht“ wurde in einer der vielen Pausen des 11. Fachanwaltslehrgangs in München geboren. Wir wollten die entstandenen Kontakte pflegen, vertiefen und weitere Spezialisten kennenlernen. Wir wollen ein Netzwerk von Spezialisten bilden, die sich gegenseitig ihr Know-how vermitteln, und das als anerkannte Fortbildung. Die Umsetzung dieser Idee ist der Münchner Fachanwaltstag IT-Recht – mit Unterstützung der davit. Die erste anerkannte Fortbildung durch IT-Fachanwälte oder Lehrgangsteilnehmer für IT-Fachanwälte und Lehrgangsteilnehmer, von Spezialisten für Spezialisten, aus der Praxis für die Praxis. Informationen zu den Programmen der vorherigen Münchner Fachanwaltstage IT-Recht finden Sie auf der Website des Münchner Fachanwaltstages IT-Recht www.it-fachanwaltstage.de.

 

Veranstalter

Veranstalter ist der Münchner Fachanwaltstag IT-Recht e.V., eingetragen im Vereinsregister München (VR 204400), als gemeinnütziger Verein durch die Bescheinigung des Finanzamtes München – Abt. Körperschaften vom 10.09.2012 vorläufig anerkannt.

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