Gesundheitsdatenschutz: Am 26. März 2025 ist die Verordnung zum EU-Gesundheitsdatenraum in Kraft getreten. Sie präzisiert und gestaltet die DSGVO aus, eine „Datengenehmigung“ der Datenzugangsstelle soll auch die Erlaubnisgrundlage nach DSGVO bestätigen.
Wie funktioniert das? Und was bedeutet die neue EU-Verordnung damit für den Datenschutz?
Referentin: Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Köln
Moderation: Charlotte Guckenmus und Dr. Thomas Lapp
Zugangsdaten werden im Newsletter der davit und der AG Medizinrecht mitgeteilt. Bescheinigung nach FAO können erstellt werden.