Lade Veranstaltungen

Am 18.11.2021 um 18 Uhr wird ein weiterer digitaler Stammtisch der davit mit den Arbeitsgemeinschaften Sozialrecht und Mediation sowie dem Deutschen EDV-Gerictstag stattfinden, dieses Mal mit dem Thema beA. Dazu konnten wir Herrn Rechtsanwalt Martin Schafhausen gewinnen, der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins und Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltsverein ist.

Da uns allen nur noch wenige Wochen bis zum 1. Januar 2022 verbleiben, sollten wir alle § 130d ZPO und § 65d SGG kennen. Sie schreiben vor, dass „vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt,… eingereicht werden, … als elektronisches Dokument zu übermitteln“ sind.

Die aktive Nutzungspflicht des beA für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist dann da, so dass es Zeit wird, sich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu befassen. Diese normativen Regelungen scheinen unübersichtlich zu sein, jedoch ändert der Gesetzgeber mit dem ERV-AusbauG noch wichtige Formvorschriften – glücklicherweise zugunsten der (anwaltlichen) Nutzer:innen.

Herr Rechtsanwalt Schafhausen wird uns zeigen, wie wir bei einer vorübergehenden Störung eine Ersatzeinreichung möglich machen und einen Wiedereinsetzungsantrag verhindern können. Auf dem Stammtisch möchte er die bestehenden Regelungen, wie die Änderungen, die zum 1. Januar 2022 in Kraft treten werden, vorstellen und mit uns besprechen.

Moderiert wird der digitale Stammtisch von Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp und Frau Rechtsanwältin Charlotte Guckenmus.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!


			
Nach oben