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Fragen von Informationstechnologie und Datenschutz spielen in immer mehr Rechtsgebieten eine Rolle und nicht immer können Honorare auf Stundenbasis frei vereinbart werden. Daher lohnt es sich, die Gebührentatbestände des RVG zu kennen und zu wissen, welche Gebühren bei Beratung und Vertretung im IT Recht und Datenschutzrecht geltend gemacht werden können. Frau Rechtsassessorin Sabrina Reckin vom DAV wird mit uns über folgende Themen sprechen:

  • IT-Recht: außergerichtlich / gerichtlich
  • Datenschutzrecht: außergerichtlich / gerichtlich / Verfahren beim Landesdatenschutzbeauftragten
  • Datenschutz im Sozialrecht: außergerichtlich / gerichtlich / Verfahren beim Landesdatenschutzbeauftragten (Unterschiede zum „normalen“ Datenschutz)
  • Abmahnungen
  • Vergütungsvereinbarungen / Hinweise und Besonderheiten

Moderiert wird der digitale Stammtisch von Rechtsanwältin Charlotte Guckenmus und Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp.


			
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