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Seminar IT-Recht 2022

  • 20. bis 22. Juni 2022 in Port de Pollença/Mallorca
  • Fortbildungsseminar gem. § 15 FAO
  • 10 Zeitstunden
  • Optional Lernerfolgskontrolle zur Erreichung zusätzlicher 5 Zeitstunden im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO n.F. ohne Zusatzkosten

Achtung! Wir hoffen natürlich sehr, dass die Veranstaltung stattfinden kann, sehen der Sache aber auch realistisch entgegen. Für den Fall, dass die Veranstaltung wegen Corona nicht stattfinden kann, entfallen natürlich die Kosten für die Veranstaltung. Eine Online-Veranstaltung und/oder eine hybride Veranstaltung ergibt bei „Segeln und Recht“ natürlich wenig Sinn… ?

Themen und Referenten (vorläufig, Änderungen vorbehalten)

Open Source-Software und Quellcode aus dem Internet in der Beratungspraxis
Dr. Falk W. Müller

Datenschutzrechtliche Best Practice für den Einsatz von Microsoft 365
Dr. Viktoria Lehner, LL.M.

Cyberrisiken für Anwälte
Dr. Marc Maisch

Unsere Leistungen

  • 10 Zeitstunden an drei Tagen Unterricht gem. § 15 FAO
  • Optional und ohne Zusatzkosten in Kooperation mit Telemedicus: Durchführung einer Lernerfolgskontrolle auf der Basis des für die Fortbildung im IT-Recht konzipierten Telemedicus-Newsletters (Ausgaben der 6 Kalendermonate vor der Veranstaltung) zur Erreichung weiterer 5 Zeitstunden im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO neue Fassung (ohne Gewähr)
  • Tagungsgetränke
  • Arbeitsunterlagen (PDF)
  • Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO
  • Bestätigung über Durchführung der Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO neue Fassung

Wichtiger Hinweis
Sowohl die Anerkennung der Vortragsstunden als auch die Anerkennung der Zeitstunden für das Selbststudium obliegen ausschließlich der Beurteilung der zuständigen Rechtsanwaltskammern. Bislang wurde keiner Fortbildungsbescheinigung von SEGELN & RECHT die Anerkennung versagt.

Seminargebühren

520,00 Euro zzgl. MwSt. (618,80 Euro brutto) regulär 450,00 Euro zzgl. MwSt. (535,50 Euro brutto) für Mitglieder der DAVIT (Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein) sowie Junganwälte (bis maximal zwei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft) Das Seminar findet in jedem Fall statt. Eine Mindestteilnehmerzahl gibt es nicht.

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