MMR-Aktuell 2020, 430427

FG Hamburg: Laden-Rechtsprechung gilt auch bei Leistung über das Internet

Das FG Hamburg hat (U. v. 25.02.2020 – 6 K 111/18; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) klargestellt, dass die sog. Laden-Rechtsprechung des BFH, wonach derjenige, der im eigenen Laden Ware verkauft, grundsätzlich als Eigenhändler und nicht als Vermittler anzusehen ist, auch bei Leistungserbringung über das Internet eingreift. Diese Rspr. sei insbesondere bei In-App-Käufen aus Spielen auf mobilen Endgeräten anwendbar. Mehr lesen