Schleswig-Holsteinisches OVG v. 25.11.2021 – 4 LB 20/13

Bei unbefugter Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein

In Fällen, in denen eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, die sie an eine dritte Person weitergibt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

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