OLG Frankfurt a.M. v. 17.12.2021 – 6 WF 147/21

Herabwürdigende Äußerungen bei Facebook kein Verstoß gegen Kontaktaufnahmeverbot

Herabwürdigende Äußerungen über den Inhaber eines Vollstreckungstitels in einem Facebook-Account stellen keine Verstöße gegen ein Kontaktaufnahmeverbot i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GewSchG dar, die mit Ordnungsmitteln sanktioniert werden können. Die Äußerung, es dem Inhaber eines Vollstreckungstitels „gewaltig heimzuzahlen“, stellt keine Drohung i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GewSchG dar und kann ebenfalls nicht mit Ordnungsmitteln belegt werden.

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