BGH v. 9.2.2021 – I ZR 59/19 Pre

Im Internet zugänglich gemachte Stellungnahme von privatem Bauinteressenten in bauplanungsrechtlichem Verfahren kein amtliches Werk i.S.d. § 5 UrhG

Die Stellungnahme eines privaten Bauinteressenten in einem bauplanungsrechtlichen Verfahren, die die Behörde im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld einer bauplanungsrechtlichen Entscheidung mittels Verlinkung auf ihren Internetauftritt öffentlich zugänglich macht, ist kein amtliches Werk i.S.d. § 5 UrhG.

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