Aktuell im ITRB – (Nardone, ITRB 2022, 17)

IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse

Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 am 28.5.2021 wurde der Anwendungsbereich des BSIG ohne eine angemessene Abstimmung mit parallel laufenden europäischen Harmonisierungsvorhaben erweitert. Mit Einführung einer neuen Adressatenkategorie, den sog. Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse, schafft der deutsche Gesetzgeber eine nationale Insellösung, die nicht allzu lang überdauern dürfte.

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