KJM: Neue Aufsichtskriterien für Rundfunk und Telemedien
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihre erneuerten „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“ veröffentlicht. Damit reagiert die KJM auf die gestiegene Bedeutung von Onlinespielen und Influencer-Marketing.
Die aktualisierten Kriterien berücksichtigen mit den neu aufgenommenen Aspekten „Exzessive Nutzung“ und „Immersion“, dass „Gaming Disorder“ oder Onlinespielsucht seit Juni 2019 in den Katalog der Krankheiten (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen wurde. In dem Kapitel „Werbung und Teleshopping“ wird u.a. das Risiko, dass Influencer/innen gezielt die Unerfahrenheit von Minderjährigen im Marketing ausnutzen, behandelt.