MMR-Aktuell 2021, 443695

LG Frankfurt/M.: Gerichtliches Verbot von Tracking-Cookies ohne Einwilligung

Das LG Frankfurt/M. (U. v. 19.10.2021 – 3-06 O 24/21; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) hat einem Unternehmen, das über 50 Fitnessstudios betreibt, die Nutzung von Tracking-Cookies ohne Einwilligung gerichtlich verboten. Die Klage betrieb die Wettbewerbszentrale.

Das beklagte Unternehmen bewarb auf seiner Website seine Fitnesskurse und Online-Angebote. Es setzte Tracking-Cookies verschiedener Anbieter ein. Schon bei Aufruf der Webseite wurden alle Cookies im Browser des Nutzers gespeichert und damit zu einem Zeitpunkt, bevor der Nutzer mit dem Cookie-Banner interagieren konnte. Darunter waren u.a. Dateien, die im sog. Web Storage des Browsers dauerhaft gespeichert werden und damit auch nach einem Schließen und Neustart des Browsers eine Verfolgung des Nutzers ermöglichen.

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