ZD-Aktuell 2021, 05569

LG Krefeld: Rechtsmissbrauch bei DS-GVO-Auskunftsanspruch

Mit Urt. v. 6.10.2021 – 2 O 448/20 (ZD wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) hat das LG Krefeld entschieden, dass die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn mit ihm ein zweckfremdes Ziel außerhalb des Datenschutzrechts, wie etwa die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Versicherungsentgelten, erreicht werden soll.
Kläger im zu Grunde liegenden Rechtsstreit war ein Kunde eines Versicherungsunternehmens mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Er machte bei der Versicherung einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO geltend, um die Rechtmäßigkeit von unstreitig bezahlten Beitragserhöhungen zu überprüfen.

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