MMR-Aktuell 2020, 430426

LG München I: Anwalt darf „schufa-anwalt.de“ nicht im Web führen

Das LG  München I hat (U. v. 25.6.2020 – 17 HK O 3700/20; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) entschieden, dass ein Jurist die Internetseite schufa-anwalt.de nicht mehr verwenden darf, um für sich zu werben. Dieser Auftritt und die Verwendung eines gelben Logos mit den Wörtern Schufa und Anwalt verletzen das Markenrecht der Kreditauskunftei SCHUFA. Mehr lesen