Massenüberwachung von Anwältinnen ist illegal – CCBE

Die systematische Überwachung von Anwälten durch Geheimdienste verletzt wesentliche Grundrechte. Das hat das Bezirksgericht Den Haag am 1. Juli 2015 entschieden und angeordnet, dass eine staatliche Überwachung der Anwalt-Mandanten-Kommunikation unterlassen werden muss. In dem Verfahren, dem der CCBE als Streithelfer beigetreten war, hatte das Gericht über die Rechtmäßigkeit von Abhörmaßnahmen der Kommunikation der Kanzlei Prakken d’Oliveira durch nationale Sicherheitsbehörden zu entscheiden. In seinem Urteil bestätigte das Gericht die Vertraulichkeit der Anwalt-Mandanten-Kommunikation als wesentliches Grundrecht, das aktuell durch die niederländischen Sicherheitsbehörden verletzt werde. Eine unabhängige Stelle soll die Befugnis erhalten, im Rahmen einer Vorabkontrolle Abhörmaßnahmen bzgl. vertraulicher Anwalt-Mandanten-Kommunikation zu verhindern oder zu stoppen. Auf Grundlage der Überwachung erlangte Informationen dürfen künftig nur an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, sofern die unabhängige Stelle untersucht hat, ob und unter welchen Bedingungen die Sicherheitsbehörden zur Durchführung der Überwachung befugt waren. Der niederländische Staat hat nun 6 Monate Zeit, seine Regelungen bezüglich der Überwachung von Rechtsanwälten anzupassen. Der CCBE begrüßte die Entscheidung in einer Pressemitteilung.