davit fordert Open-Source-Lösung für das besondere elektronische Anwaltspostfach

Gravierende Sicherheitsprobleme und technische Mängel haben dazu geführt, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kurz vor dem Jahreswechsel von der BRAK abgeschaltet wurde. Die Probleme rund um den neuen Dienst haben legen eine Forderung nahe: Das beA sollte freie Software werden.

Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV), davit, fordert, den Programmcode der beA-Software unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Ebenso muss der weitere Entwicklungsprozess transparent gestaltet werden. „Wir setzen uns für eine offene und klare Informationspolitik zur beA-Anwendung ein“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende von davit, der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht. „Zu dieser Transparenz gehört auch Quellcode-Transparenz.“ Diese Forderungen stellt auch die FSFE (Free Software Foundation Europe e.V.).

Optimierung von Datenschutz und IT-Sicherheit durch Offenlegung des Quellcodes

Die Offenlegung des Programmcodes führt regelmäßig zu einer deutlich höheren Sicherheit der Anwendung und besserem Datenschutz. Das ist im Fall des beA umso wichtiger, da hier vertrauliche Mandantendaten im Zentrum der Kommunikation stehen. Der Schutz dieser Daten genießt oberste Priorität. Ziel sollte deshalb eine (zumindest teilweise) Offenlegung des Quellcodes – insbesondere von gegebenenfalls neu zu entwickelnden beA-Software-Bestandteilen – sein.

Open Source ermöglicht kontinuierliche Kontrolle

Die Erfahrung von IT-Rechtsanwälten zeigt, dass Nutzer proprietärer Software nicht selten spät oder gar nicht über Sicherheitslücken informiert werden. Demgegenüber liegt dem Open-Source-Prinzip liegt der Gedanke zugrunde, dass jeder – ob interessierter Laie oder ausgewiesener Fachmann – Zugriff auf die Software hat, sie überprüfen und so technische Mängel und Sicherheitslücken aufdecken kann. Praktisch bedeutet das, dass die Anwendung ein kontinuierliches „Screening“ durchläuft. So können unabhängige Experten Schwachstellen frühzeitig entdecken und schnell auf Sicherheitsanforderungen reagieren.

Die davit veranstaltet am 1. Februar 2018 gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein eine offene Diskussion unter dem Titel „Status des beA und digitale Anwaltschaft – Anforderungen und Transparenzforderungen für die Anwendungen und den laufenden Betrieb“.

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