Arbeitsgericht Siegburg v. 15.1.2020 – 3 Ca 1793/19

Missbrauch von Kundendaten zwecks Aufdeckung von Sicherheitslücken kann fristlose Kündigung rechtfertigen.
IT-Mitarbeiter sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen anstatt sie zu anderen Zwecken (etwa das Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken) zu missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Mehr lesen