OLG Braunschweig v. 20.3.2024 – 9 U 54/23
Netzstörung: Entschädigungsanspruch gegen Mobilfunkanbieter?
Fällt allein die Mobiltelefonie aufgrund einer Netzstörung aus, hat der Kunde keinen Anspruch gegen seinen Mobilfunkanbieter auf Entschädigung. Wenn ein Mobilfunkvertrag neben der Telefonie auch weitere Leistungen beinhaltet, wie z.B. das Telefonieren über WLAN, und dies nicht ausgefallen ist, dann liegt kein vollständiger Ausfall des Dienstes iSv § 58 TKG vor.
