ZD-Aktuell 2022, 01193

OLG Dresden: Unzulässige Stufenklage zur Ermittlung eines Beitragsrückzahlungsanspruchs in der privaten Krankenversicherung

Das OLG Dresden (Urt. v. 29.3.2022 – 4 U 1905/21; ZD wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) hat entschieden, dass eine Stufenklage, mit der der Versicherungsnehmer gegen den privaten Krankenversicherer erst in Erfahrung bringen will, ob die ihm gegenüber erfolgten Beitragserhöhungen aus formellen Gründen unwirksam sind, unzulässig ist.

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