ePrivacy:OLG Köln: Mobilfunkverträge dürfen länger als zwei Jahre laufen
Das OLG Köln entschied in seinem U. v. 28.5.2021 – 6 U 120/20 (MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen), dass die Verlängerung eines laufenden Mobilfunkvertrags über die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hinaus rechtmäßig ist.
Hintergrund der Entscheidung war die Vertragsverlängerung eines Kunden bei einem bundesweit agierenden Mobilfunkunternehmen. Der Kunde hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach seinen ursprünglichen Mobilfunkvertrag verlängert. Zuletzt vereinbarte der Kunde im Jahr 2019 ca. fünf Monate vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit einen Tarifwechsel und die Übernahme des Vertrags durch den Sohn, wobei der Vertrag um weitere 24 Monate verlängert werden sollte. Im Bestätigungsschreiben des Mobilfunkanbieters war angegeben, dass die Verlängerung um weitere 24 Monate erst ab dem Ende des ursprünglichen Vertrags gelten soll.