ArbG Köln v. 24.3.2021 – 18 BVGa
Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie
Betriebsratsmitglieder sind bis zum 30.6.2021 regelmäßig berechtigt, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.1.2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können.