ZD-Aktuell 2020, 07375

Rechtsgrundlage der Corona-Warn-App ausreichend

Nach Einschätzung der Bundesregierung ist weder aus verfassungs- noch aus datenschutzrechtlicher Sicht eine weitere gesetzliche Rechtsgrundlage für die Nutzung der Corona-Warn-App notwendig, um eine missbräuchliche Verwendung durch private Dritte zu unterbinden.
Die Nutzung erfolge freiwillig und die Verarbeitung personenbezogener Daten geschehe auf Grund einer Einwilligung der App-Nutzer. Mit der Nutzung der App seien daher keine grundrechtsrelevanten Eingriffe in Rechte der Nutzer verbunden. An der App werde kontinuierlich weitergearbeitet, auch um Verbesserungen entsprechend der Rückmeldung von Nutzern zu erreichen. Auch würde die Genauigkeit bei der Entfernungsabschätzung stetig verbessert.

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