BVerwG v. 9.4.2019 – 6 B 162.18

Rechtswegverweisung wegen Anspruch auf Aufhebung einer Sperre auf einer kirchlichen Facebook-Seite
Zur Entscheidung eines Rechtsstreits um die Ausübung des “virtuellen Hausrechts” auf einer kirchlich verantworteten Facebook-Seite sind die Zivilgerichte berufen. Die Konstellation der von einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Einschaltung einer juristischen Person des Privatrechts betriebenen Öffentlichkeitsarbeit auf einer “Social media”-Plattform ist nicht mit den Facebook-Auftritten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vergleichbar. Mehr lesen