Aktuell im ITRB – (Redeker, ITRB 2021, 237)
Rücktritt vom Softwarevertrag – ganz oder teilweise? (Redeker, ITRB 2021, 237)
Wird bei einem Softwarevertrag die Leistung nicht fristgerecht fertig-gestellt, kommt oft ein Rücktritt in Betracht. Sind allerdings schon Teilleistungen erbracht, ist es häufig so, dass nur ein Teilrücktritt möglich ist. Insb. Hardware und Standardsoftware muss der Kunde oft behalten, während individuelle Leistungen in der Regel vom Teilrücktritt erfasst sind. Der Beitrag erörtert, in welchen Fällen ein Gesamtrücktritt möglich ist.