Wir sind das Fachteam Strafrecht & IT der DAVIT.
Informationstechnologie ist aus dem Strafrecht nicht mehr wegzudenken. Zum einen werden zunehmend klassische Straftaten wie (Computer-)Betrug, Beleidigung oder Drogengeschäfte über das Internet begangen und zum anderen wird die Rechtspflege (beA, digitale Aktenführung usw.) samt Ermittlungsmethoden immer digitaler. Das bedeutet aber auch, dass das IT-Recht immer mehr strafrechtlich geprägt wird, auch in der Beratungspraxis. Das beratende und gestaltende IT-Recht ist dem IT-Strafrecht häufig vorgelagert – insbesondere im Unternehmensumfeld, was besonders bei Datenschutz & Datensicherheit deutlich wird. Aber auch die Anwaltschaft selbst sieht sich zunehmen IT-strafrechtlichen Risiken ausgesetzt: Wahrung der Verschwiegenheit bei digitaler Aktenführung, digitaler Kommunikation mit Behörden und Mandanten oder die stetige Gefahr von (Ransomware-)Angriffen auf die eigene technische Infrastruktur.
Fachteam Strafrecht innerhalb der DAVIT.
Das Fachteam Strafrecht stellt ein Bindeglied zwischen IT- und Strafrecht dar. Zum einen als Anlaufstelle für die IT-Anwaltschaft in strafrechtlichen Fragen als auch in der anderen Richtung, als Ansprechpartner im Strafrecht für IT-geprägte Problemfelder. Synergien sollen aufgrund der großen Überschneidungsbreite durch gemeinsame Veranstaltungen und Erfahrungsaustausch geschaffen werden. Im Strafrecht geht es bislang mit der Digitalisierung nicht so schnell voran wie im Zivilrecht: Kein § 128a ZPO, auch ab 2022 nur beschränkte aktive Nutzungspflicht des beA (§ 32d StPO), Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten überwiegend noch rein analog.
Ziel soll auch die Funktion als Schnittstelle sein, also die Vermittlung von Kontakten zwischen den beiden Fachanwaltschaften.
Worum geht es rechtlich?
Die AG Kripo (BKA) definierte 2012: „Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Cybercrime umfasst auch solche Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Diese Begriffsbestimmung berücksichtigt alle Straftaten des Cybercrime, sowohl der vormals als IuK-Kriminalität [Anm: Informations- und Kommunikationstechnik] im engeren Sinne bezeichneten Delikte als auch der Straftaten, bei denen die IuK als Tatmittel verwendet wird […].“
Die Berührungspunkte gehen aber viel weiter, denn auch „Offline-Delikte“ werden über das Internet begangen. Zudem spielen sich Ermittlungsmaßnahmen heutzutage größtenteils (jedenfalls was den Zeitaufwand angeht) digital ab. Daher lohnt sich der Blick über den Tellerrand. Dieser vorausschauende Blick ist besonders bei der Vertragsgestaltung (im Datenschutzrecht aktueller denn je), aber auch beispielsweise bei der IT-Compliance erforderlich. Aber auch im Wettbewerbs- oder Immaterialgüterrecht stellt das Strafrecht ein scharfes Schwert dar.
Praxisbeispiele
Strafrechtliche IT-Risiken in der Anwaltschaft
Auch die Anwaltschaft wird (teils zögerlich) digitaler. Mit neuen Kommunikationswegen steigen aber nicht nur die technischen, sondern auch die rechtlichen Anforderungen:
- Wie wird die Verschwiegenheit nach § 203 StPO, § 2 BORA im E-Mail-Verkehr eingehalten? Muss alles verschlüsselt werden?
- Welche bzw. was muss wie verschlüsselt sein?
- Welche Dienstleistungen kann ich als Anwalt outsourcen (§§ 203, 204 StPO, § 43 BRAO, § 43e BRAO §§ 53a, 97 StPO)?
- Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen eingehalten, um Verschwiegenheit und Datenschutz gerecht zu werden (Datenschutz & Datensicherheit)?
- Wie schütze ich mich vor Ransomware?
- Sind meine Mitarbeiter geschult, um nicht auf Social-Engineering hereinzufallen?
Die Liste könnte nahezu endlos weitergeführt werden. Für die Anwaltschaft schwebt stets das Damoklesschwert der Vertraulichkeit über jedem Einzelnen, sodass jeder technische Prozess in der Kanzlei durchdacht sein will.
Offenes Ohr & aktiver Austausch
Das Fachteam soll dem aktiven Austausch dienen. Wir freuen uns daher über jede Kontaktaufnahme mit Fragen oder Vorschlägen. Auch Ideen für Veranstaltungen sind gerne gesehen. Kollege aus dem anderen Fachgebiet gesucht? Wir verbinden!
Claus Erhard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Strafrecht
E-Mail: erhard@rechtsanwalt-erhard.de
Website: rechtsanwalt-erhard.de
Telefon: +49 89 215 263 980
Rechtsanwalt Claus Erhard ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Strafrecht. Vor sein Tätigkeit als Strafverteidiger war er 17 Jahre als Software-Entwickler tätig und ist daher auf technische Sachverhalte spezialisiert, dies insbesondere an der Schnittstelle von IT und Strafrecht.
Dr. Eren Basar
Partner – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, CIPP/E
E-Mail: basar@strafrecht.de
Website: www.strafrecht.de/de/team/dr-eren-basar/www.strafrecht.de
Telefon: +49 211/16844-0
Diana Nadeborn
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Strafrecht
Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Schlüterstraße 39
10629 Berlin
Telefon: +49 30 92 109 44-20
Fax: +49 30 92 109 44-22
E-Mail: nadeborn@tsambikakis.com
Website: www.tsambikakis.com
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Diana Nadeborn ist Partnerin der Kanzlei Tsambikakis & Partner in Berlin und leitet deren Praxis IT-Strafrecht