OLG Frankfurt a.M. v. 9.10.2025 – 6 U 117/24
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich Servicebedingungen im Mobilfunkvertrag
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages an und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet der Handy-Verkäufer nicht für allein den Mobilfunkvertrag betreffende Servicebedingungen. Nicht der Handy-Verkäufer, sondern der Mobilfunkanbieter ist Verwender dieser Bedingungen.











