OLG Köln v. 19.2.2020 – 6 U 184/19

Umfangreiche PayPal-AGB sind nicht per se zu lang
Allein der erhebliche Umfang allgemeiner Geschäftsbedingungen (hier 83 Seiten) führt nicht zu deren Unwirksamkeit. Die Frage, ob AGB in ihrer Gesamtheit unzulässig sind, richtet sich in der Regel nach zahlreichen Faktoren, die nicht im Rahmen eines pauschalen Index wiedergegeben werden können. Mehr lesen