BGH v. 23.10.2024 – I ZR 112/23
Urheberrecht und öffentliche Wiedergabe: Übertragung der Grundsätze der Haftung von Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen auf die Haftung von Online-Marktplätzen
Die unionsrechtlichen Grundsätze der Haftung von Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen für eine öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke sind auf die Haftung von Online-Marktplätzen übertragbar. Der Betreiber eines Online-Marktplatzes ist daher auch grundsätzlich verpflichtet, nach einem klaren Hinweis auf eine Rechtsverletzung die dort eingestellten Angebote im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren auf gleichartige Verletzungen zu überprüfen und rechtsverletzende Inhalte zu sperren oder zu löschen. Bei Übertragung dieser Rechtsprechung muss den Besonderheiten von Online-Marktplätzen jedoch Rechnung getragen werden. Soweit nicht der angebotene Gegenstand selbst urheberrechtsverletzend ist, sondern das Angebot lediglich in einer urheberrechtsverletzenden Weise präsentiert wird, erstreckt sich die Prüfungspflicht des Plattformbetreibers im Regelfall allein auf gleichartig präsentierte Angebote, nicht aber auf jegliche Darstellungen des urheberrechtlich geschützten Werks.
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Übertragung der Grundsätze der Haftung von Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen auf die Haftung von Online-Marktplätzen – BGH v. 23.10.2024 - I ZR 112/23
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