Virtuelle Verhandlungen vor Gericht

Virtuelle Konferenz , Deutschland

Am 01.01.2002 wurde mit § 128a ZPO die Möglichkeit virtueller Verhandlungen in Form von Videokonferenzen im Zivilprozess eingeführt. Die Norm wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses in den Gesetzentwurf eingefügt. Zur Begründung wurde ausgeführt: „Die Modernisierung der Justiz ist nach Auffassung aller Fraktionen eine wichtige Aufgabe, zu der auch der Bund seinen Beitrag leisten müsse. Der Nachholbedarf der Justiz sei offenkundig. …“ (BT-Drucksache 14/6036, 116) Allen Verfahrensbeteiligten (Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige) sollten künftig an der mündlichen Verhandlung im Wege einer Videokonferenz teilnehmen können. Die anderen Prozessordnungen enthalten — mit gewissen Variationen — vergleichbare Regelungen. Passiert ist bislang wenig. Die Erfahrungen mit Videokonferenzen [...]

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