AG Steinfurt v. 24.6.2025 – 21 C 908/24

Verklickt: Rückzahlung eines Flugpreises infolge einer Irrtumsanfechtung

Auch der Fall des „Verklickens“ mit der Maustaste bei elektronischen Willenserklärungen (hier: Online-Buchung von Flügen) stellt einen Erklärungsirrtum dar. Beim Angebot eines Gutscheins handelt es sich nicht um die nach §§ 812 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB geschuldete Leistung i.S.d. § 362 Abs. 1 BGB.

Mehr lesen