CR-online / BGH v. 22.9.2020 – XI ZR 162/19

Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren: Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG auf Internetseite und in AGB

Wenn ein Unternehmer sowohl eine Webseite unterhält als auch AGB verwendet, müssen die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sowohl gem. § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auf seiner Webseite erscheinen als auch gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG in die AGB aufgenommen werden.

Mehr lesen